Die 42. BImSchV
“Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in geringen Konzentrationen in technische Wassersysteme gelangen. Unter für sie günstigen Bedingungen können sie sich in diesen Systemen stark vermehren.
Legionellen stellen ein gesundheitliches Risiko dar, da sie beim Einatmen der Aerosole durch den Menschen und in seltenen Fällen durch Aspiration, d.h. durch „Verschlucken“ von Wasser in die Lunge, zu schweren Lungenentzündungen führen können. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.
Bundesweit sind zehn Tote sicher auf Infektionen mit Legionellen aus
Verdunstungskühlanlagen zurückzuführen. Ziel ist es deshalb, durch eine Verordnung bundeseinheitlich die Anwendung des Standes der Technik sowie unmittelbar anwendbare technische und organisatorische Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Verdunstungskühl-anlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern umzusetzen, um Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßerBetriebszustände zu mindern.”
(Quelle: Drucksache 242/17)
Allgemeine Informationen
Die Verordnung gilt für alle Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider seit dem 19. August 2017.
Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden.
Die gesetzlichen Pflichten
Betriebstagebuch
- Erstellung eines Betriebshandbuchs
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten durch hygienisch fachkundiges Personal
Laboruntersuchung des Nutzwassers
- Festlegung des Referenzwertes (”Nulllinie”) über die Gesamtkeimzahl (GKZ) durch ein akkreditiertes Labor
- Vierteljährliche Beprobung auf Legionellen- und Gesamtkeimzahl (GKZ) des Zusatzwasser durch ein akkreditiertes Labor. Die Laboruntersuchungen können alle 6 Monate erfolgen, wenn die Prüfwerte in zwei aufeinander folgenden Jahren
Betriebsinterne Überprüfung des Nutzwassers
- Regelmäßige (2-wöchige) betriebsinterne Untersuchungen des Nutzwassers auf die Parameter:
- Gesamthärte (chemisch)
- Leitfähigkeit (physikalisch)
- Gesamtkeimzahl (mikrobiologisch)
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- Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens bis zum 19. August 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt auch bei Änderung, Stilllegung von Anlagen oder einem Betreiberwechsel
Schulung
- Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2. Die Schulung richtet sich an Personen, die im Bereich der Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheider beschäftigt sind
Sachverständiger
- Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen